Rechtliche Grundlagen für das Glücksspiel in der Schweiz 6

GGL: Studie zum Spielerschutz im Internet

Zu seinen Aufgaben zählt auch die Beratung der Länder zur Evaluierung der Auswirkungen des Staatsvertrages. Dr. Hayer hat in dieser Funktion zusammen mit anderen Kollegen des Fachbeirats u.a. Ein Positionspapier mit inhaltlichen und strukturellen Vorschlägen für eine wissenschaftlich fundierte Evaluation des GlüStV 2021 veröffentlicht. Auch hat Dr. Hayer in der Arbeitsgruppe Evaluierung mitgewirkt. Herr Dr. Hayer verfügt über langjährige Expertise im Bereich der Glücksspielforschung, insbesondere im Hinblick auf Suchtprävention und Spielerschutz. Bereits seit Juli 2021 war es Ziel einer aktiven und frühzeitigen Kommunikation der GGL, bezüglich des geplanten Evaluierungsprozesses für größtmögliche Transparenz zu sorgen.

Gesperrte Personen dürfen keine personalisierte Werbung erhalten, weder online im Netz noch per Post o. Und dürfen auch nicht mit Boni oder Rabatten zur Rückkehr animiert werden. Die Glücksspielbetreiber müssen Informationen auf der Anbieter-Homepage über die Möglichkeit der Selbstsperre und Fremdsperre und deren Umsetzung bereitstellen. Empfehlenswert ist die Nutzung der Funktion, Gewinne über einen bestimmten Betrag automatisch auszahlen zu lassen.

Ziel der aktiven und frühzeitigen Kommunikation der GGL bzgl. Des geplanten Evaluierungsprozesses war es, für größtmögliche Transparenz zum im GlüStV 21 verankerten Evaluierungsprozess zu sorgen. Die Information hinsichtlich der geplante Evaluierung lag allen potentiellen Bewerbern gleichermaßen vor. Die Studie wurde im Juli 2023 an die Universität Bremen unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer, Institut für Public Health und Pflegeforschung vergeben. Betreiberverein der FreienWohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern  für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V.-wohlfahrts…

Geldspiele anzubieten, ist ein lukratives Geschäftsmodell und darf in der Schweiz nur von bewilligten Casinos und Lotteriegesellschaften angeboten werden. Der Glücksspiel-Survey 2021 steht zum Download unter Glücksspiel-Survey 2021 (isd-hamburg.de) zur Verfügung. Sollten Sie einen Verstoß gegen diese Maßnahmen feststellen oder sonstige Unregelmäßigkeiten in einem Glücksspielangebot oder einer Werbung hierzu feststellen, können Sie zur Meldung gerne unser anonymes Hinweisportal verwenden. Zur Überwachung dieser Regelung unterhält die Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eine zentrale Limitdatei. Veranstalter und Vermittler haben bei jedem Einzahlungsvorgang einen Abgleich mit der Limitdatei vorzunehmen. Übertragungen von Geld oder Spielpunkten zwischen zwei Spielkonten sind unzulässig.

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Spielerschutz im Internet

Es kann individuell auch deutlich geringer eingestellt werden. Bei Änderungen von Bank- oder Kontodaten ist erneut eine Überprüfung der persönlichen Angaben erforderlich. Bis dahin sind Auszahlungen nur auf die zuvor hinterlegten Konten möglich.

Dazu zählen sowohl allgemeine Anforderungen als auch glücksspielformbezogene Anforderungen, die die seit längerem erlaubnisfähigen Online-Glücksspiele sowie neue erlaubnisfähige Glücksspielformen im Internet betreffen. So werden Erlaubnisse und die Umsetzungen konkreter Spielerschutzregelungen hinsichtlich ihrer positiven und negativen Effekte bewertet. Auch Erkenntnisse zu Praktikabilität, Anpassungen der Anforderungen bezüglich des Spielerschutzes, Veränderungen des Spielverhaltens etc. sind von Bedeutung. Der Schwerpunkt der Studie liege auf den Auswirkungen der im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten umfangreichen Anforderungen, insbesondere auf den Spielerschutz.

Anbieter müssen gewährleisten, dass gesperrte Personen, nicht länger an ihrem Glücksspielangebot teilnehmen können. Die Limitdatei ermöglicht die Einhaltung des durch einen Spielenden selbst festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern im Internet.

Dem Staatsvertrag zufolge sind die Spieler außerdem dazu verpflichtet, ein Spielerkonto anzulegen. Das dient zum einen dem Jugendschutz, da Personen unter 18 Jahren nicht am Glücksspiel teilnehmen dürfen. Zum anderen dient diese Maßnahme aber auch dem Schutz der Spieler, da gesperrten Spielern mit einer Spielproblematik der Zugang zum Glücksspiel verwehrt wird.

Auftrag der GGL: Studie zum Spielerschutz im Internet

  • Erforderlich ist ein auf den eigenen Namen lautendes Zahlungskonto bei einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut.
  • Die Verantwortung für OASIS liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt.
  • Der Antrag kann im Auftrag des Spielenden durch den Anbieter an die zuständige Behörde weitergeleitet werden oder der Spieler stellt ihn direkt online bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt.
  • Die Seite -dein-spiel.de des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Thema Glücksspiel und Glücksspielsucht.
  • Hier erfahren Sie mehr über unsere brandneue App und finden die passende Version für Ihr Smartphone.

Glücksspielanbieter sind verpflichtet, umfangreiche personenbezogene Daten von Spielern zu https://www.zwicky-sued.ch/ erheben und zu übermitteln. Darüber hinaus unterliegen sie in diesem Zusammenhang zahlreichen datenschutzrechtlichen Normen. Sie sind daher gut beraten, frühzeitig einen Datenschutzbeauftragten einzuschalten. Aufgrund der geschilderten datenschutzrechtlichen Probleme erscheint die Finanzsperre nicht als wirksames Mittel zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, da sie in hohem Maße in die Grundrechte und -freiheiten der Kunden eingreift.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

Das Spielkonto dient der Identifizierung des Spielers, wodurch die Teilnahme minderjähriger und gesperrter Spieler von den Glücksspielen ausgeschlossen werden kann. Um an einem Online-Glücksspielangebot im Internet teilnehmen zu können, müssen Spielende bei jedem Anbieter, bei dem sie an Glücksspielen teilnehmen möchten, ein Spielkonto mit ihren persönlichen Informationen errichten. Pro Anbieter kann jeweils nur ein Spielkonto eingerichtet werden. Prüfen Sie vor Start des Spiels, ob es sich um legale Anbieter handelt, schnell und bequem mit einem Blick auf die amtliche Whitelist. Hier führt die GGL alle legalen Glücksspielanbieter im Internet auf.

Glücksspielanbieter sind verpflichtet, den Jugend- und Spielerschutz zu jeder Zeit sicherzustellen, die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Hierzu haben sie sogenannte Sozialkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Das Konzept wird durch die GGL überprüft und die Umsetzung kontrolliert. Es sind Maßnahmen festzulegen, die beim Erkennen von potenziell gefährdenden Spielverhalten ergriffen werden.

Das Portfolio deckt gesetzlich verpflichtende Spielerschutzmaßnahmen lückenlos ab, beinhaltet aber auch weitere präventive Elemente. Hier geht es zu weiteren Fachinformationen zum Thema Gücksspielverhalten und -sucht. Die Deutsche Suchthilfestatistik ist das nationale Dokumentations- und Monitoringsystem im Bereich der Suchthilfe in Deutschland. Ambulante und stationäre Einrichtungen der Suchthilfe werden hinsichtlich struktureller Merkmale und dem Leistungsspektrum betrachtet. Behandelte Personen werden hinsichtlich soziodemografischer und suchtbezogener Aspekte sowie behandlungsspezifischer Merkmale in die Betrachtung einbezogen. Die bundesweit erhobenen Daten werden durch das Institut für Therapieforschung analysiert.

Zahlungsinstitute sind gemäß dem Geldwäschegesetz und dem sogenannten Know-Your-Customer-Prinzip verpflichtet, zahlreiche personenbezogene Daten von natürlichen Personen zu erheben. Die Weiterverarbeitung dieser zunächst zu anderen Zwecken erhobenen personenbezogenen Daten stellt dann eine Zweckänderung dar, für die die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. Denn er muss auch wissen, ob das Spiel im Ausland oder Inland stattgefunden hat, ob die Teilnahme am Spiel legal war, ob eine Erlaubnis für das Spiel erteilt wurde oder nicht, usw. Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten durch die Anbieter von Online-Glücksspielen in die Limitdatei stellt damit eine rechtfertigungsbedürftige Datenverarbeitung dar. Diese erfolgt vorliegend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs.

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